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Honorar-Richtsätze
Stundensatz: 49,-- €
Tagessatz: 350,-- €
Die Beratung erfolgt auf der Basis eines Zeithonorars gemäß HOAI §6.
weitergehende Leistungen
Planungen, die dem Leistungsbild der HOAI entsprechen, müssen gemäß den Abrechnungsmodalitäten der HOAI abgerechnet werden. Dies gilt auch bei Aufträgen, die in Zusammenarbeit mit anderen Planern erbracht werden. Hier erfolgt ein Splitten der zu erbringenden Leistungen mit direkter Abrechnung. Die Höhe der Vergütung ermittelt sich im wesentlichen nach der Aufgabenstellung, dem Schwierigkeitsgrad (Honorarzone), den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen.