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Vor-Ort-Beratung

Da nach den gesetzlichen Bestimmungen (sie Auszug unten) förderfähige Vor-Ort-Beratungen nur noch von Antragstellern (Berater) durchgeführt werden können, die unabhängig sind, werde ich bis auf weiteres keine förderfähigen Vor-Ort-Beratungen anbieten können. Alle weiteren Dienstleistungen werden selbstverständlich weiterhin angeboten. Insbesondere Dienstleistungen zur energetischen Sanierung der Anlagentechnik werde ich Ihnen zur Verfügung stellen können. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ihr Heiner Tegeler



Auszug aus der vob-richtlinie 2012

... Als Berater ist nicht antragsberechtigt, wer bei der Beratung ein wirtschaftliches Eigenintresse an bestimmten Investionsentscheidungen des Beratenen haben oder durch diesbezügliche wirtschaftliche Intressen eines Dritten beeinflusst sein kann und deshalb nicht unabhängig ist. Dazu zählt u. a. wer,.... der einen Handwerksbetrieb führt, daran beteiligt oder bei einem solchen beschäftigt ist.